Regulärer Arbeitsmarkt:

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10 Perspektiven in der Gastronomie
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Gemeinnützige Arbeit:

Jeder Asylbewerber hat mit dem Erhalt von Leistungen nach § 5 AsylbLG im Grunde ab dem ersten Tag die Möglichkeit, für gemeinnützige Einrichtungen zu arbeiten.

Möglich sind beispielsweise einfache Helferarbeiten im Kindergarten, im Garten- und Landschaftsbau, bei der Stadtinformation, der Bücherei, der Stadtreinigung, in der Altenpflege, der Krankenpflege oder als Einkaufshelfer für Ältere, ...

Vorteile für Gemeinden/Auftraggeberinnen:

  • AsylwerberInnen bringen spezifisches Wissen und Kompetenzen mit, wie z.B. Sprachkenntnisse, Kulturwissen etc 
  • Die „sichtbare“ Arbeit von AsylwerberInnen bei kommunalen Aufgaben fördert die Akzeptanz und das Zusammenleben in der Gemeinde
  • Bund, Land und Gemeinden können über die Gemeinnützige Beschäftigung Leistungen für das Gemeinwohl erbringen, die sonst nicht vorgesehen und möglich wären.

Vorteile für AsylwerberInnen:

  • Verbesserung der sozialen und gesundheitlichen Situation durch Tagesstrukturierung und Beschäftigungsangebote
  • Wahrnehmung als aktive Menschen mit Ressourcen und Kompetenzen und somit leichtere soziale Integration in Gemeinde und Region
  • Erleichterung der Integration in den Arbeitsmarkt nach Asylanerkennung durch die zusätzliche berufliche Qualifizierung
  • Erhöhung der beruflichen Chancen im Falle einer Rückkehr in das Heimatland
  • Gemeinnützige Beschäftigung wirkt Dequalifizierung entgegen, kann die Kompetenzen und Ressourcen von AsylwerberInnen stärken und sie dabei unterstützen, diese weiter zu entwickeln
  • Begleitende Maßnahmen zur Gemeinnützigen Beschäftigung ermöglichen den Spracherwerb und unterstützen die berufliche und soziale Orientierung und Integration

!!! Asylbewerber sind nicht grundsätzlich Haftpflicht-versichert !!!

Umsetzung:

  1. Früher Zugang zur Sprachausbildung, damit Kommunikation von Fähigkeiten, Wissen, Erfahrung möglich ist 
  2. Checkliste zur Erfassung von Potenzialen/Fähigkeiten  
  3. Checkliste zur Erfassung von Arbeitsmöglichkeiten bei gemeinnützigen Einrichtungen, ...
  4. Beispiel Leitfaden zur Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten und Abwicklung (Freistaat Sachsen)

 

 

Ehrenamtlicher Einsatz:

... z.B. bei der Nachbarschaftshilfe in unterstützender Tätigkeit, als Begleiter etwa, ist natürlich ebenso möglich. Hier ist der Asylbewerber haftpflichtversichert, wenn er als Ehrenamtlicher dort eingetragen ist.